18.01.2022 | erstellt von: Ingrid Müller |
Wie Autofahrer auf die Sicherheit der Radfahrer achten
Auto berührt beim Überholen eine Radfahrerin, wodurch diese stürzte und sich schwer verletzte.
Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub e.V.) weist seit Jahren darauf hin, dass Autofahrer beim Überholen von Radlern einen Mindestabstand einhalten müssen. Dieser beträgt nach verschiedenen Gerichtsurteilen zwischen 1,5 m und 2 m (OLG Saarbrücken, OLG Düsseldorf).
Radfahrer sollten zum rechten Rand und zu Autotüren immer einen Sicherheitsabstand einkalkulieren.
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